Rentenformel verstehen

Der Bescheid.
Ohne Zahlensalat.

Die Berechnung des Monatsbetrags folgt einer klaren Multiplikation.

01 / FORMEL

Vier Größen werden multipliziert.

Nach § 64 SGB VI ergibt sich der Monatsbetrag aus persönlichen Entgeltpunkten, Zugangsfaktor, aktuellem Rentenwert und Rentenartfaktor. Der Rechner bildet genau diese Bruttoformel ab.

Entgeltpunkte×Zugangsfaktor×Rentenwert×Rentenartfaktor

02 / ENTGELTPUNKTE

Das Ergebnis der Versicherungsbiografie.

Entgeltpunkte entstehen vor allem aus dem Verhältnis des eigenen versicherten Einkommens zum Durchschnittsentgelt. Auch weitere rentenrechtliche Zeiten können berücksichtigt werden. Für die Nachrechnung wird der im Bescheid ausgewiesene Gesamtwert übernommen.

03 / ZUGANGSFAKTOR

1,0 bedeutet ohne Zu- oder Abschlag.

Der Zugangsfaktor steuert Zu- und Abschläge. Bei einem vorzeitigen Beginn kann er unter 1,0 liegen; bei einem späteren Beginn können Zuschläge den Faktor erhöhen. Entscheidend ist der im Bescheid festgestellte Wert.

04 / RENTENWERT

Seit 1. Juli 2026: 42,52 Euro.

Der aktuelle Rentenwert gibt den monatlichen Wert eines Entgeltpunkts an. Er stieg zum 1. Juli 2026 bundesweit von 40,79 Euro auf 42,52 Euro, eine Rentenanpassung von 4,24 Prozent.

05 / RENTENART

Die Rentenart bestimmt den letzten Faktor.

Altersrenten und Renten wegen voller Erwerbsminderung haben regelmäßig den Faktor 1,0, teilweise Erwerbsminderungsrenten 0,5. Für Waisen- und Witwen- oder Witwerrenten gelten andere Faktoren. Einkommen kann bei Hinterbliebenenrenten zusätzlich angerechnet werden; das bildet der Rechner nicht ab.

06 / GRENZEN

Brutto ist nicht netto.

Der Rechner prüft nur die ausgewiesene Rentenformel. Nicht enthalten sind Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Steuern, Zuschüsse, Grundrentenzuschlag, Einkommensanrechnung, Zuschläge oder die Ermittlung der Entgeltpunkte selbst.

07 / AMTLICHE QUELLEN

Geprüft am 25. Juli 2026.